Familienbetrieb mit Tradition seit 1970! Führerschein-Klassen
AM - Moped
- Persönliche Voraussetzungen:
Das Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu können ist 14 Jahre und 10 Monate. Die gesundheitliche Eignung (Arztuntersuchung) und Erste-Hilfe-Kurs sind nicht erforderlich.
Für die Ausstellung der Führerscheins muss man 15 Jahre alt sein.
- Ausbildung:
Theoriekurs: 6 Einheiten
Praxisausbildung: 8 Einheiten
... noch Fragen?
Wenn Du Fragen zu unseren Angeboten oder sonstige Wünsche hast, kannst Du gerne unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit Dir in Verbindung setzen. Oder Du rufst uns einfach an!
A (alle Klassen) - Motorrad
- A (alle Klassen):
20 Einheiten Theoriekurs allgemein = Grundwissen (bei vorhandenem B-Führerschein nicht notwendig)
6 Einheiten Theoriekurs Spezialwissen für die Klasse A
14 Einheiten Praxis, ab dem 39. Geburtstag 16 Einheiten
- A1 (ab 16 Jahren, bis max. 125 ccm und 11kW/15PS)
- A2 (ab 18 Jahren, bis max. 35kW/48PS)
- A (ab 24 Jahren, uneingeschränkt)
B - Auto
- B (Auto bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht)
20 Einheiten Theoriekurs Grundwissen
12 Einheiten Theoriekurs Spezialwissen Klasse B (Auto)
mind. 18 Einheiten Praxisausbildung im Fahrschulauto
- B17 (Begleitendes Fahren mit 17 Jahren)
Theoriekurs siehe B
12 Einheiten Praxisausbildung
1 Einheit theoretische Einweisung der Begleiter
3000km fahren mit den Begleitern
(nach 1000km und 2000km je 1 Einheit unter Beobachtung des Fahrlehrers)
3 Einheiten Praxisausbildung
- B dual (Übungsfahrt mit 18 Jahren)
Theoriekurs siehe B
6 Einheiten Praxisausbildung
1 Einheit theoretische Einweisung mit den Begleitern
1000km fahren mit den Begleitern
1 Einheit Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer
5 Einheiten Praxisausbildung wieder mit dem Fahrlehrer
- BE (Anhängerausbildung)
Voraussetzung: Besitz der Klasse B
3 Einheiten Theoriekurs
4 Einheiten praktische Ausbildung mit dem Fahrlehrer
C - LKW
Genaue Informationen zur Ausbildung für LKW gibt jederzeit in der Fahrschule
E - Anhänger
Anhänger für Auto siehe unter B
Für die Anhängerausbildung für LKW bitte jederzeit in der Fahrschule nachfragen.
F - Traktor (landwirtschafliche Zugmaschinen)
- 4 Einheiten Theorie
- 4 Einheiten praktische Ausbildung
Arbeitsmaschinen
- Arbeitsmaschienen sind in der Gruppe F inkludiert.
Die Lenkberechtigung der Gruppe F umfasst:
- landwirtschaftliche Zugmaschienen bis 50 km/h
(ab 16 Jahren) - selbstfahrende Arbeitsmaschiene bis 50 km/h
(ab 18 Jahren) - Sonderkraftfahrzeuge wie Raupen, Bagger, Walzen, ...
(ab 18 Jahren)
Genauere Informationen gibt es jederzeit in der Fahrschule